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   LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04   

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https://dejure.org/2005,19583
LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04 (https://dejure.org/2005,19583)
LG Essen, Entscheidung vom 06.10.2005 - 16 O 221/04 (https://dejure.org/2005,19583)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 16 O 221/04 (https://dejure.org/2005,19583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 50 ZPO, §§ 873, 891 BGB, 11 ErbVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach der sog. Sitztheorie; Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags auf Herausgabe durch Bezugnahme auf einen Lageplan; Erwerb eines Erbbaurechts durch einen Trabrennverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Da sie von mehreren Personen (Aktionäre) getragen wird und einen erwerbswirtschaftlichen Zweck verfolgt, wäre sie nach den für Personengesellschaften geltenden Regeln zu beurteilen (vgl. BGH NJW 2002, 3539; Kindler a. a. O. Rn. 352 f.; Zöller -Vollkommer, ZPO, § 50 Rdnr. 9a).

    Selbst wenn, wovon die Kammer nach allem nicht ausgeht, die Tätigkeit der Klägerin nicht als auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet anzusehen sein sollte, wäre sie als (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu behandeln und als solche nach nunmehr h. M. ebenfalls teilrechtsfähig (BGHZ 146, 341) und damit vor deutschen Gerichten aktiv und passiv prozessfähig (vgl. BGH NJW 2002, 3539, 3540).

  • LG Köln, 27.10.2005 - 8 O 15/05

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Rennverein eingetreten und an diese gebunden, solange nicht über die Beendigung dieser Rechtsbeziehung in dem Rechtsstreit 8 O 15/05 LG Essen rechtskräftig entschieden ist.
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Eine wirksame Zurückweisung ist aber nicht erfolgt, weil die Vorschrift des § 174 BGB auf Erklärungen, die von einem Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozessvollmacht abgegeben werden, nicht anwendbar ist (BGH NJW 2003, 963, 964).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Selbst wenn, wovon die Kammer nach allem nicht ausgeht, die Tätigkeit der Klägerin nicht als auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet anzusehen sein sollte, wäre sie als (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu behandeln und als solche nach nunmehr h. M. ebenfalls teilrechtsfähig (BGHZ 146, 341) und damit vor deutschen Gerichten aktiv und passiv prozessfähig (vgl. BGH NJW 2002, 3539, 3540).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Das bedeutet, dass sich die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates richten, in dem sich der effektive Verwaltungssitz befindet, wo also die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGHZ 97, 269, 272; Palandt/Heldirch, BGB, Anh. zu Art. 12 EGBGB (IPR) Rdnr. 3, MünchKomm/Kindler, BGB, 3. Aufl., IntGesR, Rdnr. 316) Hiervon wird aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 05.11.2002 (NJW 2002, 3614 - "Überseering") nur für den EU-Bereich eine Ausnahme gemacht und insoweit die Gründungstheorie angewandt, nach der es auf den Ort ankommt, an dem die juristische Person gegründet wurde (vgl. Palandt- Heldrich, Anh. zu Art. 12 EGBGB (IPR) Rn. 6).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Das bedeutet, dass sich die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates richten, in dem sich der effektive Verwaltungssitz befindet, wo also die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGHZ 97, 269, 272; Palandt/Heldirch, BGB, Anh. zu Art. 12 EGBGB (IPR) Rdnr. 3, MünchKomm/Kindler, BGB, 3. Aufl., IntGesR, Rdnr. 316) Hiervon wird aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 05.11.2002 (NJW 2002, 3614 - "Überseering") nur für den EU-Bereich eine Ausnahme gemacht und insoweit die Gründungstheorie angewandt, nach der es auf den Ort ankommt, an dem die juristische Person gegründet wurde (vgl. Palandt- Heldrich, Anh. zu Art. 12 EGBGB (IPR) Rn. 6).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Zwar muss insoweit bedacht werden, dass die bloße Verwaltung eigenen Vermögens nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird (BGHZ 149, 87 = NJW 2002, 368, 369).
  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04
    Dementsprechend hat der BGH ein Zurückweisungsrecht bei der GbR für gegeben erachtet, wenn der Willenserklärung weder eine Vollmacht der anderen Gesellschafter noch der Gesellschaftsvertrag oder eine Erklärung der anderen Gesellschafter beigefügt ist, aus der sich die Befugnis zur alleinigen Vertretung ergibt (BGH NJW 2002, 1194, 1195).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

    In einem weiteren unter dem Az. 16 O 221/04 LG Essen = 30 U 166/06 OLG Hamm anhängigen Rechtsstreit hat die Klägerin die L3 GmbH auf Herausgabe von näher bezeichneten Parkplatzflächen auf dem Grundstück O-Straße 42 in H in Anspruch genommen, die diese ursprünglich von dem X e.V. gemietet hatte.

    Soweit der Beklagte eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 16 0 221/04 LG Essen = 30 U 166/05 OLG Hamm beantragt, hält der Senat eine solche Anordnung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien nicht für angezeigt.

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